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AGB

1. Geltung

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot, Annahme

2.1 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
2.2 Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem schriftlichen Angebot. Der Käufer ist dafür verantwortlich, uns alle erforderlichen Informationen über die bestellte Ware bis zur Auftragsbestätigung zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
2.3 Die an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bestehenden Eigentums- sowie Urheber-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent- und Markenrechte verbleiben bei uns. Vor der Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung netto fällig.
3.3 Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Lieferung

4.1 Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.2 Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

5. Gefahrübergang, Versendung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk geschuldet. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. Sofern der Käufer dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
6.2 Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
6.3 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
6.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Für diesen Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einer Verarbeitung der Ware erfolgt. Unbeschadet unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nach¬kommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
6.5 Be- oder Verarbeitung der Ware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis des Rechnungswerts der verwendeten Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Dasselbe gilt bei Vermischung und Verbindung. Der Käufer tritt uns zudem alle Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
6.6 Soweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freizugeben.

7. Gewährleistung

7.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
7.2 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
7.3 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Rahmen der Nacherfüllung tragen wir alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, sofern diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.3 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache

9.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
9.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg (Deutschland).
9.3 Dieser Text soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die beigefügte englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im Falle von Abweichungen gilt daher nur die deutsche Fassung.

10. Werbung

Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerrufs sind wir berechtigt, in der Werbung mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Käufer hinzuweisen.